Der Pfarrgemeinderat ist der Förderung eines vielfältigen kirchlichen Lebens in der Pfarrei, der Verkündigung der Botschaft Jesu Christi in Wort und Tat, der Feier des Glaubens im Gottesdienst und dem Dienst am Nächsten verpflichtet. Er trägt Verantwortung für die Orientierung am Rahmenleitbild für die Pfarrei und den Pastoralen Raum und die diakonische und missionarische Ausrichtung der Pfarrei im Sinne der Ergebnisse der Diözesansynode.
Zusammensetzung
Der Pfarrgemeinderat besteht aus amtlichen, gewählten und hinzugewählten Mitgliedern.
Aufgaben des Pfarrgemeinderates sind laut Pfarrgemeinderatsordnung folgende:
(1) Der Pfarrgemeinderat erarbeitet eine pastorale Planung mit Schwerpunktsetzungen und Zielen auf der Grundlage des Rahmenleitbilds für die Pfarrei und den Pastoralen Raum und evaluiert seine Arbeit.
(2) Auf dieser Basis bestimmt der Pfarrgemeinderat seine Aufgaben und sorgt für die Durchführung.
(3) Der Pfarrgemeinderat setzt sich dafür ein, das Bewusstsein für die Mitverantwortung der Getauften in der Pfarrei zu fördern und die Charismen in der Pfarrei zu entdecken.
(4) Der Pfarrgemeinderat informiert sich über die Arbeit von Lokalen Teams, Gruppen, Verbänden und Orten von Kirche, die in der Pfarrei tätig sind.
Er ist mitverantwortlich für die Vernetzung der Personen, die sich auf pfarrlicher Ebene (z.B. in Lokalen Teams oder Orten von Kirche) um die Anliegen der Menschen und der Pfarrei kümmern und sorgt für die Unterstützung und Begleitung dieser Kontakt- und Bezugspersonen.
(5) Der Pfarrgemeinderat wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates für die Kirchengemeinde gemäß der Ordnung für die Wahl der Verwaltungsräte im Bistum Trier.
(6) Der Pfarrgemeinderat wählt Mitglieder für den Rat des Pastoralen Raums entsprechend der einschlägigen Ordnung.
(7) Der Pfarrgemeinderat berichtet mehrfach jährlich über seine Arbeit. Das beinhaltet die Veröffentlichung der Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung in ortsüblicher Weise (Schaukasten, Pfarrbrief, Webseite o. ä.) und die Veröffentlichung eines Ergebnisprotokolls.
(8) Der Pfarrgemeinderat kann beschließen, bei Bedarf die Pfarreimitglieder zu einer Pfarrversammlung einzuladen. In der Pfarrversammlung werden Fragen des kirchlichen Lebens erörtert sowie Anregungen und Vorschläge für die Arbeit des Pfarrgemeinderates gegeben und aufgenommen.
Die inhaltliche Arbeit des Pfarrgemeinderates wird in der Pfarrei Sponheimer Land in den Arbeitskreisen geleistet.
Die Sitzungen sind öffentlich. Die Termine werden im Pfarrbrief unter der Rubrik "Gremien" veröffentlicht.